Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter
Im Bildungsgang „Zahnmedizinische Fachangestellte“, der z. Zt. von etwa 140 Schülerinnen in sechs Klassen besucht wird, werden den Auszubildenden vertiefte und systematisch vernetzte Fachkenntnisse in den berufsbezogenen Unterrichtsfächern vermittelt. Gleichzeitig werden auch durch die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs die personalen und sozialen Kompetenzen verstärkt.
Grundlage dieser Ausbildung ist die Ausbildungsordnung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten von 2001 und der seit dem Schuljahr 2001/02 gültige neue Lehrplan. Gute Voraussetzungen also, dass die Auszubildenden die Abschlussprüfung erfolgreich durchlaufen und produktiv in den Zahnarztpraxen mitarbeiten können. Zudem steigt durch die erhaltene kaufmännische Grundbildung ihre berufliche Mobilität.
Stundentafel
Um die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, wird während der (in der Regel) dreijährigen Ausbildung in den folgenden Fächern unterrichtet:
berufsbezogener Bereich
- Zahnmedizinische Assistenz
- Leistungsabrechnung
- Praxismanagement
- Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
- Differenzierungsbereich (Datenverarbeitung, Englisch, berufsbezogene Mathematik, u.a.)
berufsübergreifender Bereich
- Deutsch/Kommunikation
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religion
- Sport/Gesundheitserziehung
Voraussetzungen
Schulische Voraussetzung für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist mindestens ein guter Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder der Realschulabschluss (FOR). Aber auch Schülerinnen mit Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife interessieren sich für diese Ausbildung.
An persönlichen Voraussetzungen sollten vorhanden sein:
Interesse und Freude
- an zahnmedizinischen Behandlungen
- an Verwaltungsarbeiten, organisierender und planender Tätigkeit
- am sicheren Umgang mit Menschen
- am Arbeiten im Team
- an beruflicher Fort- und Weiterbildung
Zudem sind erforderlich
- Geschick im Umgang mit Menschen bei ständig wechselnden Kontakten
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- praktische Geschicklichkeit
- Verschwiegenheit und Taktgefühl
- Belastbarkeit
- gepflegtes Erscheinungsbild
- Hygienebewusstsein
Ihr Ziel
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung ist das Ausbildungsziel erreicht und die Absolventen erhalten die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung Zahnmedizinische Fachangestellte.
Nach ein- bzw. zweijähriger Berufsausübung kann (u. a. über die Zahnärztekammer) eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung begonnen werden u. a. zur
- Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin
- Zahnmedizinischen Fachassistentin
- Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin
- Dentalhygienikerin
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb per Internet über Schulbewerbung.de.
Die Einschulung der neuen Unterstufenklassen findet jährlich am 1. Schultag nach den Sommerferien um 8:00 Uhr statt.
An Ihrem ersten Berufsschultag bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausbildungsvertrag
- Abschlusszeugnis (Original oder beglaubigte Kopie) des letzten schulischen Abschlusses
Termine
Die Termine für die Zwischenprüfung sind jährlich im Februar.
Die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung sind
- bei 3-jähriger Ausbildung jährlich im März / April schriftlich, jährlich im Juni / Juli praktisch,
- bei verkürzter 2,5 jähriger Ausbildung jährlich im November / Dezember schriftlich, im Januar praktisch.
Besonderheiten
Zusatzqualifikation FHR
Besonders leistungsfähige Auszubildende erhalten am Berufskolleg Schloß Neuhaus die Möglichkeit, ausbildungsbegleitend außerhalb der Arbeitszeit (samstags 14-tägig) mittels Zusatzunterricht die Fachhochschulreife zu erwerben. Dadurch wird die Attraktivität der dualen Ausbildung gerade bei motivierten Jugendlichen gesteigert. Diese Fachhochschulreife ist bundesweit gültig. Voraussetzung für diese Teilnahme ist die Fachoberschulreife (FOR) und ein Ausbildungsverhältnis von dreijähriger Dauer. Fächer des Zusatzunterrichts sind Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie.
Qualitätsmanagement
Seit dem Schuljahr 2011/2012 wird im Rahmen eines Pilotprojektes in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer das Unterrichtsfach „Qualitäts-management“ in der Unterstufe verpflichtend für alle Auszubildenden erteilt. Der erfolgreiche Abschluss dieses Unterrichtsfaches beinhaltet ein Zertifikat für das Modul 1 der Zahnärztekammer.
Darauf aufbauend wird im zweiten Ausbildungsjahr „Qualitätsmanagement“ angeboten als zusätzliches Wahlfach auf freiwilliger Basis in Absprache mit der Kammer und den ausbildenden Praxen. Auch hier wird der erfolgreiche Abschluss mit dem Zertifikat für das Modul 2 der Zahnärztekammer attestiert. Diese beiden schulisch erworbenen Zertifikate zum Qualitätsmanagement in Praxen sind anerkannte Voraussetzung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, um nach Abschluss der Berufsausbildung an der von der Zahnärztekammer durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme „Qualitätsmanagement Modul 3“ teilzunehmen, die mit dem Zertifikat der Zahnärztekammer abschließt.
Ansprechpartner
OStR Thomas Schroedter
Tel.: 05254 9319-126
Mail: t.schroedter@bksn.de