Zweitschrift von Zeugnissen
Für die Ausfertigung einer beglaubigten Zeugniszweitschrift ist nach lfd. Nr. 1.35 der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Paderborn in der Fassung vom 18.12.2006 eine Gebühr von 10,00 Euro zu erheben.
Zahlen Sie daher bitte den Betrag von 10,00 Euro auf das Konto des Berufskollegs Schloß Neuhaus unter Angabe des Vermerks „Zeugniszweitschrift“ und des Namens des Zeugnisempfängers ein.
Es werden nur Zweitschriften von Abschluss- bzw. Abgangszeugnissen, nicht aber von Halbjahreszeugnissen erstellt.
Nach Zahlungseingang bzw. gegen Vorlage des Einzahlungsbelegs wird Ihnen die Zweitausfertigung des Zeugnisses im Schülerbüro ausgehändigt.
Konto der Schule:
Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE36 476501300001073477
BIC: WELADE3LXXX
Empfänger: Kreis Paderborn / BKSN
Sobald Sie überwiesen haben, beantragen Sie bitte per E-Mail (sekretariat@bksn.de) die Zeugniszweitschrift. Dazu sind folgende Angaben notwendig: Zeugnistyp (Abschluss-, Abgangszeugnis), Klasse, Name, Vorname und Geburtsdatum. Geben Sie auch das Datum der Überweisung an. Sobald die Zweitschrift erstellt ist, werden Sie per Mail benachrichtigt.