Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

In diesem Bildungsgang am Berufskolleg Schloß Neuhaus erhalten die Schülerinnen und Schüler den Berufsschulunterricht im Rahmen ihrer grundsätzlich dreijährigen Ausbildung zu Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder Rechtsanwaltsfach-angestellten. Der andere Teil der dualen Berufsausbildung erfolgt bei den ausbildenden Kanzleien.

Der Berufsschulunterricht erfolgt je nach Ausbildungsjahr an zwei unterschiedlichen Wochentagen:

  1. Ausbildungsjahr: Montag und Mittwoch
  2. Ausbildungsjahr: Dienstag und Donnerstag
  3. Ausbildungsjahr: Mittwoch und Freitag

Die fachlichen Inhalte des Berufsschulunterrichts sind insgesamt in 17 Lernfelder zusammengefasst, die thematische Einheiten bilden. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, den Schülerinnen und Schülern durch die Bearbeitung von konkreten beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Handlungssituationen eine umfassende berufliche Handlungskompetenz zu vermitteln.

Die 17 Lernfelder werden in folgenden Unterrichtsfächern unterrichtet:

Berufsbezogener Lernbereich:

Recht, Allgemeine Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung/Text-verarbeitung

Berufsübergreifender Lernbereich:

Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Politik/Gesellschaftslehre, Sport/Gesund-heitsförderung

Differenzierungsbereich:

Erweiterungskurs DV/TV, Englisch, Vertiefungskurs Recht

In der ersten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres wird die schriftliche Zwischenprüfung vor der Rechtsanwaltskammer Hamm, Prüfungsausschuss Paderborn, durchgeführt. Die Teilnahme an der Prüfung ist eine Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Gemeinsame Prüfungsfächer der beiden Ausbildungsberufe sind:

  • Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Rechnungswesen
  • Fachbezogene Informationsverarbeitung

Die Rechtsanwaltsfachangestellten werden zusätzlich in den Fächern

  • Zivilprozessrecht und
  • Rechtsanwaltsvergütungsrecht geprüft.

Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten werden zusätzlich in den Fächern

  • Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit und
  • Gebühren- und Kostenrecht geprüft.

Sowohl in Ihrem Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule werden die Auszubildenden intensiv auf die Prüfungen vorbereitet.

Als Zusatzqualifizierung bieten wir den Schülerinnen und Schülern, die noch keine Fachholschulreife haben, an, diese im Rahmen von zusätzlichem Unterricht nachzuholen. Dieser findet samstags statt.

Die Anmeldung erfolgt durch die Ausbildungskanzlei per Internet über Schulbewerbung.de.

Die Einschulung der neuen Unterstufenklassen findet jährlich am 1. Schultag nach den Sommerferien um 8:00 Uhr statt.

Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Ausbildungsvertrag
  • Abschlusszeugnis (Original oder beglaubigte Kopie) des letzten schulischen Abschlusses

Für Ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Den Dienstleistungen in Sachen „Recht“ gehört die Zukunft. Das Wirtschafts- und Privatleben wird komplexer. Die Nachfrage nach Rechtshilfe und Beratung wird immer größer. Dem/der ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten stehen in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft alle Wege offen. (Quelle: Rechtsanwaltskammer Hamm)

Zusatzqualifikation FHR

Innerhalb Ihrer Ausbildungszeit  können Sie am Berufskolleg Schloß Neuhaus die Zusatzqualifikation „Fachhochschulreife“ erwerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Fachoberschulreife(FOR). Der Zusatzunterricht findet 14-tägig Samstags statt.