Fahrkarten
Die Regelungen für den Bezug von Schülermonatskarten bzw. Schulwegkarten entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Flyern und Informationen des Kreises Paderborn.
Hinweis zur Gültigkeit der Fahrkarten im Schuljahr:
Die Gültigkeit der ausgegebenen Fahrkarten endet grundsätzlich zum 31.07. des laufenden Schuljahres. Eine weitere Nutzung der Karte ab dem 01.08. gilt als missbräuchlich und wird bei einer Kontrolle als Schwarzfahrt gewertet. Die daraus entstehenden Bußgelder müssen vom Schüler (ggfs. Erziehungsberechtigte) getragen werden. Tickets für das darauffolgende Schuljahr sind rechtlich erst ab dem Tag gültig, an dem diese tatsächlich ausgehändigt wurden. Eine nachträgliche Vorlage des neuen Tickets kann eine vorher entstandene Strafe wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis nicht aufheben.
