Bankkauffrau/-mann

Die in der Regel zweieinhalbjährige Ausbildung zur Bankkauffrau/zum Bankkaufmann findet an den Lernorten Betrieb (Kreditinstitute der Region) sowie in der Berufsschule statt. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt dabei im berufsbezogenen Bereich auf den Arbeitsgebieten  

  • Kontoführung und Vermögensaufbau,
  •  Finanzierungen und Darlehen,
  •  Steuerung und Kontrolle von Geschäftsprozessen, 
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse sowie 
  • fremdsprachlicher Kommunikation (Englisch). 

Eine detaillierte Beschreibung des Ausbildungsberufs „Bankkauffrau/-mann“ finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung. 

Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist grundsätzlich das Bestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses (APO-BK, Anlage A, § 3).

Als dualer Partner unterstützen wir die berufspraktische Ausbildung in den Kreditinstituten. Der Unterricht ist dabei in Form des Blockunterrichts organisiert, wobei die Unter- und die Mittelstufenblöcke jeweils geteilt sind, so dass die Schüler*innen für die Dauer der in der Regel zweieinhalbjährigen Ausbildung in fünf Teilblöcken schulisch ausgebildet werden.  

Der wöchentliche Stundenumfang liegt bei 36-37 Stunden à 45 Minuten. Die Stundentafel stellt sich wie folgt dar: 

  • Berufsbezogener Bereich 
    • Kontoführung und Vermögensaufbau (KV) 
    • Finanzierungen und Darlehen (FD) 
    • Steuerung und Kontrolle von Geschäftsprozessen (SKG) 
    • Wirtschafts- und Sozialprozesse (WS) 
    • Fremdsprachliche Kommunikation (EN) 
  • Berufsübergreifender Bereich 
    • Deutsch/Kommunikation (DE_K) 
    • Politik/Gesellschaftslehre (PL) 
    • Sport/Gesundheitsförderung (SP_G) 
    • Religionslehre (WE) 
  • Differenzierungsbereich (KID) 

Ihre Ausbildung endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (gestreckte Abschlussprüfung). Ergänzt wird diese Prüfung um einen praktischen Teil, dem Kundenberatungsgespräch. 

Sofern Sie am Ende ihrer Ausbildung noch nicht über die die Fachoberschulreife verfügen, können Sie diese unter den folgenden Bedingungen erwerben: „Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann zulassen, dass an die Stelle von Englisch eine andere Fremdsprache tritt.“ (APO-BK, Anlage A, § 9) 

Anmeldungen für die Berufsschule erfolgen ausschließlich durch die Ausbildungsbetriebe per Online-Anmeldung (Schulbewerbung.de).

Zusatzqualifikation FHR

Innerhalb Ihrer Ausbildungszeit  können Sie am Berufskolleg Schloß Neuhaus die Zusatzqualifikation „Fachhochschulreife“ erwerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Fachoberschulreife(FOR). Der Zusatzunterricht findet 14-tägig Samstags statt.

Ebenfalls ist der Erwerb eines Sprachenzertifikates (Englisch) möglich.