Steuerfachangestellte/r

Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Mandanten stehen bei der Ar-beit in einer Steuerberaterpraxis im Vordergrund. Die Mandanten kommen aus dem Handel, dem Handwerk, der Industrie und dem Dienstleistungsbereich. Außerdem wer-den Freiberufler und Privatpersonen beraten. Als qualifizierte Mitarbeiter/innen von Steuerberatern in Einzelpraxen oder in Steuerberatungsgesellschaften unterstützen Steuerfachangestellte dabei die Praxisinhaberin bzw. den Praxisinhaber.

Die Hauptaufgaben, die unter dem Einsatz modernster EDV erledigt werden, sind:

  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Erstellung von Finanzbuchführungen
  • Vorbereitung von Jahresabschlüssen
  • Auskunftserteilung an Mandanten

Als dualer Partner bieten wir praxisnahen Unterricht an, um die Auszubildenden umfas-send auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. Der Unterricht wird in Teilzeitform organisiert; an zwei Tagen in der Woche besuchen die Auszubildenden unser Berufskolleg. Die duale Ausbildung der Steuerfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre.

Über die allgemeinen Richtlinien hinaus verfolgen wir innerhalb der Profilierung des BKSN folgende Ziele:

  • Fächerübergreifendes Lernen
  • Praxisorientierter Unterricht
  • Einbindung von Institutionen und Unternehmen in das Unterrichtsgeschehen
  • Förderung des eigenständigen Arbeitens und der Teamarbeit
  • Verbesserung der schlüssigen, sachbezogenen Argumentationsfähigkeit, der klaren Ausdrucksfähigkeit und des freien Sprechens

Beim „Dualen Ausbildungssystem“ wird die praktische Ausbildung im Büro des Steuerberaters durch den Unterricht im Berufskolleg an zwei Berufsschultagen in der Woche ergänzt und vertieft.

Zurzeit gilt für die Berufsschultage die folgende Regelung:

  1. Ausbildungsjahr Montag und Mittwoch
  2. Ausbildungsjahr Dienstag und Donnerstag
  3. Ausbildungsjahr Mittwoch und Freitag

Nach einem Jahr ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammensetzt. Die schriftliche Prüfung wird zentral und einheitlich für ganz Nordrhein–Westfalen gestellt, während die mündliche Prüfung vor dem örtlichen Prüfungsausschuss Paderborn abgeleistet wird.

Zwischenprüfung:

Die (schriftliche) Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst die Inhalte der Fächer

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Steuerlehre
  • Rechnungswesen

Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit besteht aus einem schriftlichen Teil für die Fächer

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Steuerlehre
  • Rechnungswesen

Sowie aus einer mündlichen Prüfung auf dem Gebiet der

  • Mandantenorientierten Sachbearbeitung

Sowohl in Ihrem Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule werden Sie intensiv auf diese Prüfungen vorbereitet.

Sobald der Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen ist, meldet Sie ihr Ausbildungsbetrieb beim entsprechenden Berufskolleg an.

Die Einschulung der neuen Unterstufenklassen findet jährlich am 1. Schultag nach den Sommerferien um 8:00 Uhr statt.

Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Ausbildungsvertrag
  • Abschlusszeugnis (Original oder beglaubigte Kopie) des letzten schulischen Abschlusses

Nähere Informationen (Anmeldezeitraum etc.): Schulbewerbung.de

Für Ihre Fragen, für Anregungen und Kritik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Während der drei Ausbildungsjahre werden Steuerberater, Vertreter der Finanzamtverwaltung, der Banken und der Krankenversicherungsträger durch Fachvorträge und Expertenbefragungen in das Unterrichtsgeschehen eingebunden. Der Abschluss der Einkommensteuer bietet den Schülern die erste Möglichkeit im Team komplexe steuerliche Aufgaben mit Hilfe von Lehrbüchern und Steuerrechtsdatenbanken zu lösen und die Ergebnisse im Klassenverband vorzustellen.

In der Oberstufe verbreitert die Projektarbeit die Sichtweise und ermöglicht fächerübergreifend wirtschaftliche und steuerliche Zusammenhänge zu erkennen und darzustellen.

Das Arbeiten mit den Praxisprogrammen Kanzlei-Rechnungswesen sowie Lohn und Gehalt stellt die Verbindung mit dem klassischen Rechnungswesenunterricht her und vertieft gleichzeitig das Verständnis bei der Arbeit mit DV-Programmen.

Zur Verbesserung der Lernatmosphäre und Lernvoraussetzungen werden die Fachräume entsprechend zu gestalten. Zwei kleine Lehrbuchsammlungen und in jedem Fachraum ein schwarzes Brett mit aktuellen steuerrechtlichen und ausbildungsrelevanten Informationen sollen dazu beitragen. Als Ziele für Studienfahrten werden das Finanzgericht Münster, das Arbeitsgericht Paderborn, die Oberfinanzdirektion und das Zollamt bevorzugt ausgewählt, um auch so die Einbindung in die Steuerberatertätigkeit zu verdeutlichen.

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten bieten sich zahlreiche Karrieremöglichkeiten. Dies sind z.B.:

  • Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in nach drei Jahren Praxis als Steuerfach angestellte/r
  • Steuerberaterprüfung entweder nach 4 Jahren Praxis als Steuerfachwirt/in oder nach 10 Jahren Praxis als Steuerfachangestellte/er

Darüber hinaus ist die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten auch eine hervor-ragende Grundlage für ein anschließendes Studium.

Zusatzqualifikation FHR

Innerhalb Ihrer Ausbildungszeit  können Sie am Berufskolleg Schloß Neuhaus die Zusatzqualifikation „Fachhochschulreife“ erwerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Fachoberschulreife(FOR). Der Zusatzunterricht findet 14-tägig Samstags statt.

Ansprechpartner

StD S. Welp

Tel.: 05254 9319-114
Mail: s.welp@bksn.de

Kooperation: