Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter

Am 01.08.2006 wurde die Ausbildung zur Arzthelferin durch die neue Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte (MFA) abgelöst. Die MFA bildet die sogenannte Schnittstelle zwischen Arzt und Patient und sorgt für den reibungslosen Praxisablauf. Dabei machen medizinische, verwaltungsbezogene und soziale Aufgaben den Beruf attraktiv und abwechslungsreich.

Die Ausbildung zur MFA ist eine duale Ausbildung, d. h. die praktische Ausbildung erfolgt in der Arztpraxis, ggf. im Krankenhaus oder in anderen geeigneten Einrichtungen des Gesundheitswesens, die theoretische Ausbildung für alle auszubildenden MFA´s im Kreis Paderborn am Berufskolleg Schloß Neuhaus.

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten endet mit einer Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss einer Ärztekammer.

Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist grundsätzlich das Bestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses (APO-BK, Anlage A, § 3).

Der Berufsschulunterricht erfolgt je nach Ausbildungsjahr an zwei unterschiedlichen Wochentagen:

  1. Ausbildungsjahr: Montag und Mittwoch
  2. Ausbildungsjahr: Dienstag und Donnerstag
  3. Ausbildungsjahr: Mittwoch (nachmittags) und Freitag

Die Unterrichtsfächer sind nach Lernbereichen geordnet.

berufsbezogener Bereich

  • Medizinische Assistenz
  • Patientenbetreuung und Abrechnung
  • Praxismanagement
  • Wirtschafts – und Sozialprozessen
  • Englisch

berufsübergreifender Bereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religion
  • Sport/Gesundheitserziehung

Differenzierungsbereich

  • Abrechnung
  • Erste Hilfe
  • Qualitätsmanagement (Modul1)
  • u.a.

Die Anmeldung erfolgt durch die Ausbildungspraxis per Internet über Schulbewerbung.de.

Die Einschulung der neuen Unterstufenklassen findet jährlich am 1. Schultag nach den Sommerferien um 8:00 Uhr statt.

Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Ausbildungsvertrag und die Eintragungsbestätigung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Abschlusszeugnis (Original oder beglaubigte Kopie) des letzten schulischen Abschlusses

Zwischenprüfung: Mittwoch, 04. März 2020, 11:00 Uhr

Abschlussprüfung Sommer 2020

  • Schriftlicher Teil
  • Mo. 30. März 2020, 10:00 Uhr
  • Di. 31. März 2020, 10:00 Uhr
  • Praktischer Teil
  • Mo. 18. Mai 2020 – Fr. 29. Mai 2020

Zentrale Abschlussklausur QM2

Mi. 13. Mai 2020, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Beginn QM-Modul 3: Fr. 14.08.2020, 14:00 Uhr

Zusatzqualifikation FHR

Innerhalb Ihrer dreijährigen Ausbildungszeit zur/zum Medizinischen Fachangestellten können Sie am Berufskolleg Schloß Neuhaus die Zusatzqualifikation „Fachhochschulreife“ erwerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Fachoberschulreife(FOR). Der Zusatzunterricht findet 14-tägig Samstags statt.

Qualitätsmanagement in der beruflichen Erstausbildung

Die Zusatzqualifikation „Qualitätsmanagement“ besteht aus drei Modulen. Durch den erfolgreichen Nachweis der Module werden Sie befähigt, die Aufgaben einer/eines QM-Beauftragten in der Praxis zu übernehmen. Außerdem führt der erfolgreiche Abschluss zu einer vollständigen Befreiung und Anrechnung des Moduls „Qualitätsmanagement“ im Rahmen der Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.

In Kooperation mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster, durchlaufen seit dem Schuljahr 2010/2011 jährlich am Berufskolleg Schloß Neuhaus alle Auszubildenden zur MFA im Differenzierungsbereich der Unterstufe das Modul 1. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler nehmen auf freiwilliger Basis und in Absprache mit den ausbildenden Praxen in der Mittelstufe am Modul 2 teil. Das Modul 2 wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss der Module 1 und 2 wird mit Zertifikaten attestiert.

Das Modul 3 wird ebenfalls im Berufskolleg Schloß Neuhaus angeboten und von der Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt. Es endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung.

Ansprechpartnerin

StD’in M. Wirth

Tel.: 05254 9319-116
Mail: m.wirth@bksn.de