Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter
Am 01.08.2006 wurde die Ausbildung zur Arzthelferin durch die neue Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte (MFA) abgelöst. Die MFA bildet die sogenannte Schnittstelle zwischen Arzt und Patient und sorgt für den reibungslosen Praxisablauf. Dabei machen medizinische, verwaltungsbezogene und soziale Aufgaben den Beruf attraktiv und abwechslungsreich.
Die Ausbildung zur MFA ist eine duale Ausbildung, d. h. die praktische Ausbildung erfolgt in der Arztpraxis, ggf. im Krankenhaus oder in anderen geeigneten Einrichtungen des Gesundheitswesens, die theoretische Ausbildung für alle auszubildenden MFA´s im Kreis Paderborn am Berufskolleg Schloß Neuhaus.
Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten endet mit einer Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss einer Ärztekammer.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist grundsätzlich das Bestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses (APO-BK, Anlage A, § 3).
Die Berufsschultage
Der Berufsschulunterricht erfolgt je nach Ausbildungsjahr an zwei unterschiedlichen Wochentagen:
- Ausbildungsjahr: Montag und Mittwoch
- Ausbildungsjahr: Dienstag und Donnerstag
- Ausbildungsjahr: Mittwoch und Freitag
Stundentafel
Die Unterrichtsfächer sind nach Lernbereichen geordnet.
berufsbezogener Bereich
- Medizinische Assistenz
- Patientenbetreuung und Abrechnung
- Praxismanagement
- Wirtschafts – und Sozialprozessen
- Englisch
berufsübergreifender Bereich
- Deutsch/Kommunikation
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religion
- Sport/Gesundheitserziehung
Differenzierungsbereich
- Abrechnung
- Erste Hilfe
- Qualitätsmanagement (Modul1)
- u.a.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Ausbildungspraxis per Internet über Schulbewerbung.de.
Die Einschulung der neuen Unterstufenklassen findet jährlich am 1. Schultag nach den Sommerferien um 8:00 Uhr statt.
Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
- Ausbildungsvertrag und die Eintragungsbestätigung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
- Abschlusszeugnis (Original oder beglaubigte Kopie) des letzten schulischen Abschlusses
Termine
Die Zwischenrpüfung findet jährlich im März statt.
– bei 3-jähriger Ausbildung schriftlich jährlich im März/April, praktisch jährlich im Mai/Juni
– bei verkürzter 2,5-jähriger Ausbildung jährlich im November, praktisch jährlich im Januar
Zentrale Abschlussklausur QM2-Modul jährlich im Mai
Besonderheiten
Zusatzqualifikation FHR
Innerhalb Ihrer dreijährigen Ausbildungszeit zur/zum Medizinischen Fachangestellten können Sie am Berufskolleg Schloß Neuhaus die Zusatzqualifikation „Fachhochschulreife“ erwerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Fachoberschulreife(FOR). Der Zusatzunterricht findet 14-tägig Samstags statt.
Qualitätsmanagement in der beruflichen Erstausbildung
Die Zusatzqualifikation „Qualitätsmanagement“ besteht aus drei Modulen. Durch den erfolgreichen Nachweis der Module werden Sie befähigt, die Aufgaben einer/eines QM-Beauftragten in der Praxis zu übernehmen. Außerdem führt der erfolgreiche Abschluss zu einer vollständigen Befreiung und Anrechnung des Moduls „Qualitätsmanagement“ im Rahmen der Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.
In Kooperation mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster, durchlaufen seit dem Schuljahr 2010/2011 jährlich am Berufskolleg Schloß Neuhaus alle Auszubildenden zur MFA im Differenzierungsbereich der Unterstufe das Modul 1. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler nehmen auf freiwilliger Basis und in Absprache mit den ausbildenden Praxen in der Mittelstufe am Modul 2 teil. Das Modul 2 wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss der Module 1 und 2 wird mit Zertifikaten attestiert.
Das Modul 3 wird ebenfalls im Berufskolleg Schloß Neuhaus angeboten und von der Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt. Es endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung.
Ansprechpartnerin
OStR‘ S. Carcanella-Hillebrand
Tel.: 05254 9319-116
Mail: s.carcanella@bksn.de