Neue Regelungen – Maskenpflicht

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
 
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
 
Somit ist für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange sie in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
 
Befinden sich die Studierenden und Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.